Reisen außerhalb der Schulferien: Ist das erlaubt?

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Die Schulpflicht in Deutschland stellt Eltern vor Herausforderungen, wenn sie außerhalb der Schulferien verreisen möchten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies zu ermöglichen. Eine Option besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, was jedoch nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich ist. Eine andere Möglichkeit ist der Besuch einer Fernschule, bei der das Kind den Unterrichtsstoff mitnehmen und unterwegs lernen kann. Es ist wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und sich mit der Schulleitung abzustimmen.

Reise trotz Schulpflicht: Möglichkeiten und Einschränkungen

Es gibt keine einfache Antwort darauf, wie man eine Reise trotz Schulpflicht ermöglichen kann. Eltern müssen sich bewusst sein, dass ihre Kinder in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sind, am Unterricht teilzunehmen. Das bedeutet, dass sie nicht einfach ohne weiteres aus der Schule genommen werden dürfen, um zu reisen. Wenn Eltern dies dennoch tun, können sie mit rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Haftstrafen rechnen.

Nach Rücksprache mit verschiedenen Schulämtern wurde bestätigt, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, Kinder einfach aus der Schule zu nehmen, um zu reisen. Weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen wird eine solche Ausnahme gemacht. Dennoch gibt es Optionen, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder das Finden alternativer Lernmethoden.

Eine Möglichkeit, die Schulpflicht zu umgehen und dennoch zu reisen, besteht darin, dass die Schulleitung in besonderen Ausnahmefällen Schüler vom Unterricht beurlauben kann. In Bayern regelt dies der § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), während in Nordrhein-Westfalen der § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW gilt. Allerdings müssen wichtige Gründe vorliegen, die im Runderlass des Ministeriums festgelegt sind. Die endgültige Entscheidung über eine Beurlaubung obliegt der Schulleitung.

Wenn Eltern eine Beurlaubung von der Schule für ihr Kind beantragen möchten, sollten sie sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer einbeziehen. Die Zustimmung der Klassenleitung kann dabei helfen, das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. Die Schulleitung hat die Befugnis, in besonderen Ausnahmefällen eine Beurlaubung zu genehmigen und das Kind für einen begrenzten Zeitraum vom Unterricht freizustellen.

Während einer Beurlaubung in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es keine Option für das Kind, am Unterricht teilzunehmen, einschließlich Online-Unterricht. Dies führt dazu, dass das Kind während der Reise Lerninhalte verpasst.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine mögliche Lösung für schulpflichtige Schüler, die gerne reisen möchten. Mit dem Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“ wird geregelt, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Diese Option ist vor allem bei längeren Auslandsaufenthalten eine gute Möglichkeit. Allerdings ist sie nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Insbesondere wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Problemen führen.

Als weitere Alternative kann das Kind eine Fernschule besuchen, an der auch deutsche Kinder zugelassen sind. Jedoch ist zu beachten, dass diese Option mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. Fernschulen legen wie Schulen im Gastland Abschlussprüfungen ab, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule ist zum neuen Schuljahr möglich.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf die Reise zu nehmen und dort zu lernen. Hierbei sollten Eltern die Reise so planen, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist, um keine Prüfungen zu verpassen. Jedoch ist zu beachten, dass dieser Weg Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erfordert und in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.

Hierfür stehen diverse Ratgeber und Online-Seiten zur Verfügung, die Unterrichtsmaterialien, Tipps und vieles mehr anbieten.

Um trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, kann man den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Dadurch erlischt auch die Schulpflicht. Wenn man sich in einem anderen Land anmeldet, gelten die dortigen Gesetze. In manchen Ländern besteht anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht, die eventuell auch Homeschooling erlaubt. Diese Option erfordert jedoch eine gründliche Überlegung.

Auch wenn in Deutschland Schulpflicht besteht, gibt es Wege, mit Kindern zu reisen. Eine Möglichkeit ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung genehmigt werden muss. Eine weitere Option ist der Besuch einer Fernschule, an der deutsche Kinder angemeldet werden können. Alternativ kann der Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitgenommen und unterwegs gelernt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist.

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