Ermittlungen im Fiat-Abgasskandal: Wohnmobile im Fokus

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Das Landgericht Halle hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu leisten. Das betroffene Fahrzeug ist ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check in Anspruch zu nehmen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Fiat-Diesel Multijet: Wohnmobile mit illegalen Abschalteinrichtungen?

Seit Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal, wobei insbesondere Wohnmobile betroffen sind. Der Fiat Ducato wird von den meisten Herstellern als Basisfahrzeug für Wohnmobile genutzt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft gab es im Jahr 2020 etwa 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr.

Fiat-Chrysler-Mutterkonzern haftet für fahrlässiges Handeln

Das Landgericht Halle hat den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe aufgrund fahrlässigen Verhaltens im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Differenzschaden, der den Käufern des Wohnmobils entstanden ist, wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises festgelegt. Obwohl das Gericht kein vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten seitens Stellantis feststellte, wurde die Nutzung einer Timerfunktion als unzulässig erachtet.

Urteil des Landgerichts Halle: Verbraucherposition gegen Fiat gestärkt

Das Urteil des Landgerichts Halle spiegelt die grundlegende Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs wider. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird mindestens als fahrlässiges Handeln betrachtet. Diese Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher im Abgasskandal. Es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.

Erstmals BGH-Entscheidung zum Abgasskandal bei Wohnmobilen

Im Kontext des Abgasskandals bei Wohnmobilen hat der Bundesgerichtshof erstmals seine Sichtweise dargelegt. Der BGH sieht fahrlässiges Handeln als mögliche Ursache für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht. Eine entscheidende Frage ist, ob in den Wohnmobilen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren geklärt werden.

Kostenloser Online-Check hilft Verbrauchern im Diesel-Abgasskandal

Verbraucher haben dank der aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu verhindern, sollten Verbraucher rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Eine Individualklage ist eine vielversprechende Möglichkeit, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht den Verbrauchern zur Verfügung, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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