Ein Insolvenzgericht am Amtsgericht Münster steht im Fokus einer aufsehenerregenden Auseinandersetzung. Zum ersten Mal seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wird das Gericht von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, wegen Verfahrensverschleppung verklagt. Die Beteiligten werfen einem Rechtspfleger Amtsmissbrauch vor und fordern Schadensersatz. Diese Klage hat das Potenzial, den Umgang mit ähnlichen Fällen zu beeinflussen und das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern.
Rechtshängiger Prozess gegen Rechtspfleger vor dem Landgericht Münster
Im November 2023 hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, dass der Insolvenzverwalter den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung verklagen soll. Seit Dezember 2023 läuft der Prozess vor dem Landgericht Münster. Zusätzlich haben sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger beim Amtsgericht Münster gestellt.
Der Insolvenzverwalter Stellmach gibt an, dass das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen werden könnte. Trotzdem wurde seine Schlussrechnung, die er im Jahr 2017 eingereicht hat, bisher nicht bearbeitet. Der Sprecher des Gläubigerausschusses, Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, betont, dass die erfolgreiche Sanierung seit einem Jahrzehnt verschoben und verzögert wird. Diese Situation wird als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie angesehen.
Heinrich Fritz Stellmach, der Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, hat eine übertragende Sanierung durchgeführt, um 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser zu sichern. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens sollte eigentlich Ende 2013 abgeschlossen sein. Jedoch hat der zuständige Rechtspfleger ohne ersichtlichen Grund die Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz wiederholter Rügen und Dialogangebote liegt die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bis heute unbehandelt vor.
Das Verhalten des Rechtspflegers am Landgericht Münster ist seit Jahren Gegenstand der Diskussion in der Beschwerdekammer. Es wird bemängelt, dass er sich einen eigenen Zuständigkeitsbereich geschaffen hat und nicht nach geltendem Recht vorgeht.
Angesichts der aktuellen Situation plant Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger einzureichen. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein angesehener Experte im Insolvenzbereich, beurteilt das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.
Trotz jahrelanger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine zeitnahe Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abschließen zu können. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch davor, dass sich das Verfahren um weitere Jahre verzögern könnte, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin involviert ist. Dies würde zu einem beispiellosen Debakel für alle Gläubiger führen.
Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster zieht erhebliche Aufmerksamkeit auf sich. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Problematik der Verfahrensverschleppung durch Schuldner. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird wegweisend für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.