Durch das Vernichten von umfangreichem Beweismaterial hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Fall des Priesters Edmund Dillinger einen schwerwiegenden Fehler begangen. Dieser Vorfall wurde öffentlich bekannt, nachdem eine Anfrage beim SR gestellt wurde. Als Reaktion darauf hat das Innenministerium eine Untersuchung angekündigt und der Generalstaatsanwalt hat sich für diese bedauerliche Situation entschuldigt.
Vernichtung von Fotos und Dokumenten unzureichend: Kost gibt Fehler zu
Am 5. Juli wurden zahlreiche Erinnerungsstücke wie Reisefotos, persönliche Briefe und Terminkalender unwiderruflich vernichtet, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hat inzwischen zugegeben, dass die gewählte Vorgehensweise nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach.
Es wurde versäumt, eine eingehende Prüfung der potenziellen Bedeutung dieser Unterlagen jenseits des aktuellen Strafverfahrens vorzunehmen. Besonders im Hinblick auf die Interessen der Opfer, die internen Untersuchungen innerhalb der Kirche oder mögliche neue Ermittlungsansätze könnte eine solche Prüfung wichtige Erkenntnisse zutage fördern, die bisher vernachlässigt wurden.
Überstürzte Entscheidung: Staatsanwaltschaft zu früh in Vernichtung
Die Behörde behauptet, dass die vernichteten Unterlagen keine belastenden Informationen oder eindeutigen Beweise für Missbrauchstaten enthielten. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Fotos, auf denen unter anderem nackte Jugendliche zu sehen sind, angeblich nicht vernichtet wurden und noch immer bei der Staatsanwaltschaft in Mainz aufbewahrt werden.
Die Überlegungen von Innenminister Reinhold Jost zur Einleitung einer Untersuchung begannen bereits am Vormittag. Hierbei sollen das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden gestärkt und die Interessen der Opfer effektiv geschützt werden.