Um Motorradfans bei der Auswahl des passenden Versicherungsvertrags zu unterstützen, stellt der Bund der Versicherten e. V. hilfreiche Tipps zur Verfügung. Vor Beginn der neuen Motorradsaison sollten Fahrer unbedingt ihre bestehende Versicherung überprüfen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Motorradbegeisterte gesetzlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar. Zusätzlich wird der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung als ratsam erachtet, um zusätzlichen Schutz und finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
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Teilkasko vs. Vollkasko: BdV-Pressesprecherin klärt auf über Leistungen und Zusatzschutz
Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV (Bund der Versicherten), erläutert die Leistungen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung schützt Fahrzeughalter vor spezifischen Risiken wie Diebstahl, Kurzschlüssen an der Verkabelung und Wildschäden. Durch diese Versicherungsleistung erhalten Versicherte finanzielle Unterstützung, falls sie von solchen Ereignissen betroffen sind. Die Vollkaskoversicherung bietet den gleichen Schutz wie die Teilkasko, geht jedoch noch einen Schritt weiter und deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab. Dadurch sind Versicherte umfassend abgesichert, sowohl bei unvorhersehbaren Ereignissen als auch bei Schäden, die auf ihre eigene Verantwortung zurückzuführen sind.
Rechtliche Vorgabe: Haftpflichtversicherung muss in Deutschland abgeschlossen werden
Falls eine andere Person, deren Eigentum oder Vermögen durch den Versicherungsnehmer geschädigt wird, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Ein typisches Beispiel hierfür wäre ein Unfall, der durch das Motorradfahren des Versicherungsnehmers verursacht wird und bei dem eine andere Person verletzt wird. Die Haftpflichtversicherung deckt in solchen Situationen die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und mögliche Schadensersatzansprüche. Um sicherzustellen, dass angemessener Schutz besteht, wird empfohlen, eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung festzulegen.
Achtung bei Teilkasko: Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens beachten
Für eine zusätzliche Absicherung kann eine Kaskoversicherung in Betracht gezogen werden. Mit einer Teilkaskoversicherung werden verschiedene Gefahren wie Diebstahl, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Glasbruch, Brand, Hagel oder Wildschäden für das Motorrad abgedeckt. Wichtig ist, dass Versicherte darauf achten, ob der Versicherer den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls ausschließt. Nur unter dieser Bedingung ist gewährleistet, dass die Versicherung auch dann für einen Schaden aufkommt, wenn das Motorrad trotz einer Sturmwarnung im Freien abgestellt wurde und dadurch ein Schaden entstanden ist.
Vollkaskoversicherung im Fokus: Sinnvoll oder überflüssig für teure Geräte?
Bei selbst verschuldeten Unfällen tritt die Teilkaskoversicherung nicht in Kraft. Daher sollten Motorradfahrer eine Vollkaskoversicherung abschließen, um in solchen Fällen abgesichert zu sein. Die Vollkaskoversicherung bietet außerdem Schutz vor Vandalismusschäden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prämien für Vollkaskoversicherungen in der Regel recht hoch sind, da das Unfallrisiko für Motorradfahrer höher ist. Versicherungsunternehmen haben oft strenge Annahmerichtlinien. Boss rät den Motorradfahrern daher, sorgfältig abzuwägen, ob ein Vollkaskoschutz angesichts der geforderten Prämie für sie notwendig ist.