Ein Ehevertrag eröffnet Paaren die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen über die Konsequenzen einer Scheidung oder eines Todesfalls zu treffen. Die Eheleute können frei entscheiden, welche Regelungen sie in den Vertrag aufnehmen möchten. Häufig geht es um die Aufteilung des Vermögens, die Umstellung von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung oder die Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich. Besonders für Paare, bei denen ein Partner selbständig ist und ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt, kann ein Ehevertrag von großer Bedeutung sein. Denn bei einer Scheidung wird die Wertsteigerung des Unternehmens zwischen den Eheleuten aufgeteilt, was die Existenz des Betriebs gefährden kann. Interessanterweise muss ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden, sondern kann auch nachträglich vereinbart werden.
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Aufschreiben und Unterschreiben reicht nicht: Die Erstellung eines Ehevertrags
Bei der Erstellung eines Ehevertrags ist es wichtig, mehr als nur das Aufschreiben und Unterschreiben der einzelnen Punkte zu beachten. Um sicherzustellen, dass der Vertrag gültig ist, muss er gemäß § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einem Notar beurkundet werden. Darüber hinaus kann der Vertrag als nichtig angesehen werden, wenn er sittenwidrig ist, z.B. wenn ein Partner den anderen über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht oder zur Unterschrift genötigt hat.
In der Regel erstellt der Notar den Ehevertrag entsprechend den individuellen Wünschen des Paares. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag jedoch noch einmal sorgfältig geprüft werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Ehevertrag nicht endgültig ist und sich bei Änderungen der familiären Situation jederzeit problemlos anpassen lässt. Bei komplexen rechtlichen Fragen kann es auch ratsam sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Gesetzliche Regelungen: Keine Veränderung des Eigentums vor der Ehe
Ohne einen Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 1363 Abs. 1 leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft, wodurch das Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, auch weiterhin dem jeweiligen Partner gehört.
Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs zwischen beiden Partnern gerecht aufgeteilt. Das heißt, dass, wenn einer der Partner vor der Ehe eine Immobilie besaß, er auch nach der Eheschließung das Eigentumsrecht behält. Steigt jedoch der Wert der Immobilie während der Ehe, wird die Differenz bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.
Gleiche Versorgungsanrechte bei Scheidung ohne Ehevertrag
Bei einer Scheidung ohne entsprechende Regelung im Ehevertrag werden die Versorgungsanrechte, einschließlich der Rentenansprüche, aufgeteilt. Diese Regelung greift, wenn das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war und hat das Ziel, beiden Partnern gleiche Versorgungsanrechte zuzusichern. Insbesondere Frauen, die aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben, profitieren von dieser Regelung.
Neben der gesetzlichen Rente werden auch andere Versorgungsanrechte wie berufsständische Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten beim Vorsorgeausgleich berücksichtigt. Im Falle einer Scheidung vor dem Renteneintritt werden die erworbenen Rentenpunkte und Rentenanwartschaftszeiten aufgeteilt, nicht jedoch der finanzielle Wert.
Durch den Abschluss eines Ehevertrags können Paare den Versorgungsausgleich ausschließen oder alternative Vorsorgeregelungen festlegen. Insbesondere Frauen sollten laut einer Expertin der IDEAL Versicherung nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen ergreifen, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.
Güterstand und Unterhalt: Regelungen durch Ehevertrag festlegen
Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, ihre finanzielle Absicherung individuell zu gestalten und klare Regelungen für den Fall einer Scheidung oder des Todes zu treffen. Dabei können sie beispielsweise die Aufteilung des Vermögens, die Änderung des Güterstands sowie Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich festlegen.
Es ist von größter Bedeutung, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen und von einem Notar beglaubigen zu lassen, um die Rechtsverbindlichkeit zu gewährleisten. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die eine gleichmäßige Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsehen. Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung von Rentenansprüchen und kann im Ehevertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.
Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, im Voraus über finanzielle Fragen zu entscheiden und klare Regelungen für den Fall einer Scheidung oder des Todes eines Partners zu treffen.