Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Diesel-Abgasskandal hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Bereiche. Das Landgericht Düsseldorf hat nun in einem Urteil vom 5. Mai 2023 festgestellt, dass die ARAG-Versicherung die Kosten für die zweite Instanz einer Diesel-Klage gegen Audi übernehmen muss. Dieses Urteil zeigt, wie die EuGH-Entscheidung direkte Konsequenzen für Rechtsschutzversicherer hat.
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LG Düsseldorf: Positives Urteil mit klaren Erfolgsaussichten
Das Landgericht erkannte in dem konkreten Fall (Az.: 9a O 122/22) eine gute Chance auf Erfolg für die Klage im Diesel-Abgasskandal, während die ARAG zu einem anderen Ergebnis gelangte. Die Entscheidung des Gerichts basierte dabei explizit auf dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich des Diesel-Abgasskandals. Am 21. März 2023 stellte der EuGH fest, dass bereits fahrlässiges Handeln der Hersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal geltend zu machen. Darüber hinaus erklärte der EuGH auch die Verwendung von sogenannten Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung als rechtswidrig. Das Landgericht betrachtete dieses Urteil als ausreichende Grundlage, um Erfolgsaussichten für das vorliegende Klageverfahren anzunehmen.
EuGH-Urteil stärkt Position von Diesel-Klagen
Ein Grund für die Überzeugung der Rechtsschutzversicherer, dass der Diesel-Abgasskandal bereits vorbei sei, könnte die Tatsache gewesen sein, dass die meisten großen Autohersteller bereits Vergleiche mit den betroffenen Kunden geschlossen und Entschädigungen geleistet hatten. Dadurch wurde angenommen, dass die meisten potenziellen Klagen bereits abgehandelt worden waren.
Das Landgericht Bonn wies die Klage des Verbrauchers im Jahr 2021 ab, da er behauptete, dass der gebrauchte Audi A6, den er im Dezember 2015 für 36.350 Euro erworben hatte, mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen war. Er argumentierte, dass diese Abschalteinrichtungen, insbesondere ein „Thermofenster“, dazu führten, dass der PKW vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurde. Das Gericht entschied jedoch, dass die Klage unbegründet war.
Die Ablehnung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung der ARAG im Mai 2021 beruhte auf der Einschätzung, dass die Berufung keine ausreichenden Erfolgsaussichten hätte. Die Versicherung begründete ihre Entscheidung damit, dass die Erfolgsaussichten nicht hinreichend gegeben seien, um eine Deckungszusage zu erteilen. Da die ARAG die Durchführung eines sogenannten Stichentscheids ablehnte, entschied sich der Verbraucher dazu, eine Deckungsklage einzureichen.
Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Rechtsschutzfall vorliegt und Versicherungsschutz besteht. Diese Entscheidung basiert darauf, dass der Kläger behauptet hat, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, nämlich einem Thermofenster und einer Lenkwinkelerkennung. Diese Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die Abgasreinigung im Prüfbetrieb zu einem niedrigeren Stickstoffausstoß führt. Das Gericht ist der Ansicht, dass aufgrund dieser Tatsachen Erfolgsaussichten für das Klageverfahren bestehen.
Urteil noch nicht endgültig: Berufungsmöglichkeit bleibt offen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist spezialisiert auf Rechtsschutzversicherungen und empfiehlt Personen, die Probleme mit Deckungszusagen haben, einen kostenlosen Online-Check durchzuführen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Abgasskandal haben Verbraucher nun bessere Erfolgsaussichten auf Schadensersatz. In diesem Kontext sollten die Kosten für Diesel-Klagen von den Rechtsschutzversicherern übernommen werden. Als eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal bietet Dr. Stoll & Sauer umfassende Unterstützung an, um den Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen.
Neue Lösungen im Diesel-Abgasskandal: Verbraucher profitieren
Die hohe Anzahl von etwa 2.100 Verfahren beim Bundesgerichtshof und schätzungsweise fast 100.000 anhängigen Klagen bei unteren Instanzen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, die auch knapp acht Jahre nach Beginn des Skandals noch immer bearbeitet werden, verdeutlicht das Ausmaß und die langfristigen Auswirkungen dieser Problematik auf den deutschen Rechtsapparat.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 markiert einen wichtigen Meilenstein im Diesel-Abgasskandal, da es den Verbrauchern neue Möglichkeiten eröffnet, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine Sittenwidrigkeit und den Nachweis von Vorsatz verlangte, genügt dem EuGH nun fahrlässiges Handeln, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies erleichtert den Verbrauchern den Zugang zu ihrem Recht, da der Nachweis von Fahrlässigkeit in der Regel einfacher ist als der von Vorsatz.
Die neue Position des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Mai 2023 zielt darauf ab, eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen einzuführen. Die Verbraucher sollen nun die Möglichkeit haben, den durch diese Manipulationen verursachten Wertverlust erstattet zu bekommen und dennoch ihr Fahrzeug behalten zu können. Dies stellt eine bedeutende Veränderung in der bisherigen Rechtsprechung dar und erleichtert den Verbrauchern den Zugang zu ihrem Recht.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig am 20. Februar 2023, das das Software-Update für den VW-Skandalmotor EA189 aufhob und als illegal erklärte, war ein entscheidender Wendepunkt im Diesel-Abgasskandal. Es zeigte deutlich, dass die betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine erhebliche Umweltbelastung darstellten und dass die Manipulation der Abgasreinigungssysteme nicht akzeptabel war.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig betont, dass die Zulassungsbehörde verpflichtet ist sicherzustellen, dass die betroffenen Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Konkret bedeutet dies, dass die Behörde die Befugnis hat, Fahrzeuge stillzulegen oder die Typgenehmigung zu entziehen. Um ihre Rechte zu wahren, sollten Verbraucher daher umgehend rechtliche Schritte gegen den Hersteller ihres Diesel-Fahrzeugs einleiten. Dies ist besonders wichtig, da nahezu alle betroffenen Modelle mit sogenannten Thermofenstern ausgestattet sind.
Die Veröffentlichung der Bosch-Papiere durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) enthüllt, dass alle Fahrzeughersteller Abschalteinrichtungen beim Automobilzulieferer bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Einhaltung der Umweltvorschriften in der Automobilindustrie auf.
Verbraucher, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, können erhebliche finanzielle Einbußen verzeichnen. Dies resultiert aus möglichen Fahrverboten, Stilllegungen und dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Um ihre Rechte zu wahren, wird den Betroffenen empfohlen, eine individuelle Klage einzureichen. Die aktuelle Rechtsprechung deutet darauf hin, dass die Erfolgsaussichten für solche Klagen sehr gut sind. Um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden, bietet ein kostenfreier Online-Check eine Möglichkeit, die konkreten Fälle der Verbraucher zu prüfen. Dadurch erhalten sie eine Ersteinschätzung, bevor sie gemeinsame Schritte gegen den Autohersteller unternehmen. Sollten die Rechtsschutzversicherungen die Deckung verweigern, kann die Kanzlei Deckungsklagen einreichen, um die Interessen der Betroffenen zu vertreten.