IG Widerruf verhilft zum Recht bei Vertragswiderruf

0

Die Interessengemeinschaft für Ihr Recht, kurz IG Recht mit Sitz im hessischen Eschborn ist eine Initiative des freien Journalisten Roland Klaus. Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von Kreditverträgen informieren und austauschen wollen. Darüber hinaus bietet die IG Widerruf eine kostenlose Prüfung von Widerrufklauseln in Immobiliendarlehen an.

IG Widerruf hat den Widerrufjoker

Roland Klaus erklärt den oftmals langen und schwierigen Weg vom Recht haben bis hin zum Recht bekommen. Dabei darf keinesfalls auf eine Rechtsschutzversicherung verzichtet werden, die den Vertragswiderruf als Leistungsfall anerkennt. Das Schlüsselwort heißt „Widerrufjoker“.

Die Ausgangssituation ist in vielen Fällen dieselbe. Eine bestehende Versicherung, das laufende Immobiliendarlehen oder der Kredit soll aus privaten Gründen rückabgewickelt werden. Der Ansatzpunkt dafür ist die vertragliche Widerspruchbelehrung. Klaus stellt fest, dass sie in der Mehrzahl der nach 1991 abgeschlossenen Verträge fehler- oder lückenhaft ist. Das bietet die Möglichkeit zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages. Doch das ist nicht einfach, und außer dem Versicherten oder dem Darlehensnehmer hat niemand ein Interesse daran. Der muss sich sein Recht juristisch holen. Dabei helfen ihm die IG Widerruf, ein auf Vertragsabwicklungen spezialisierter Rechts- oder Fachanwalt sowie eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Vertragsrecht.

Roland Klaus empfiehlt die folgende Reihenfolge, um zum Erfolg zu kommen:

  • Die IG Widerruf prüft kostenlos alle Vertragsunterlagen und stellt fest, wie aussichtsreich der Widerrufjoker in diesem individuellen Einzelfall sein kann. Der Betroffene kann, wie es Klaus nennt, sein Glück schon mal vorab bei seinem Vertragspartner versuchen. Der sagt erfahrungsgemäß zunächst einmal Nein
  • Die Rückabwicklung des Vertrages sollte auf keinen Fall ohne eine Rechtsschutzversicherung in Angriff genommen werden; oder umgekehrt gesagt, nur mit der Deckungszusage im Rücken, dass es sich um einen Leistungsfall handelt. Ein schon bestehender Vertrag muss in diesem Stadium daraufhin geprüft werden, ob die Vertragsrückabwicklung als Leistungsfall anerkannt wird
  • Wenn noch keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann muss sie abgeschlossen werden, bevor der versicherungsmäßige Schadensfall eintritt. Das ist nicht der Vertragsabschluss, sondern die nachweisbare Weigerung des Vertragspartners, den Widerspruch zu akzeptieren. Zu diesem Zeitpunkt muss die Rechtsschutzversicherung bestehen und auch leisten. Eventuelle Wartezeiten beim Neuabschluss, beispielsweise ein, zwei oder auch drei Monate, müssen vergangen sein beziehungsweise abgewartet werden
  • Jetzt wird es ernst. Der Vertragspartner wird schriftlich zur Rückabwicklung aufgefordert. Weigert er sich, dann wird der Vorgang der Rechtsschutzversicherung gemeldet. Weigert die sich ebenfalls, aus welchem Grund auch immer, dann steht die IG Widerruf mit Rat und Tat zur Seite.

Als Resümee hält Roland Klaus fest, dass zur Prüfung des Widerrufjokers der erste Schritt immer zunächst zur IG Widerruf führen sollte. Hier ist eine objektive, selbstlose und kostenlose Beratung garantiert.


Bildnachweis: © unsplash.com – Taduuda

Lassen Sie eine Antwort hier