Datenschutz bei Google Street View: Widerspruch einlegen gegen Veröffentlichung

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Im Rahmen eines Interviews mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wird über die neuen Straßen- und Gebäudeaufnahmen von Google Street View in Deutschland diskutiert. Durch die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 ist es Nutzern möglich, bequem von zu Hause aus einen Blick auf potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen zu werfen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.

Google Street View: Widerspruch gegen Veröffentlichung der Hausfront!

Google Street View finanziert sich durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten als kostenloser Dienst. Diese Daten verwendet Google, um personalisierte Profile zu erstellen und individuelle Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher ist es wichtig, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Hausfront nicht bei Google Street View veröffentlicht wird, können Sie einen direkten Widerspruch an Google senden. Die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com steht Ihnen dafür zur Verfügung. Sollte Google Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt vor, dass Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen benötigen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Es ist bedauerlich, dass trotz der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, lediglich etwa 100.000 Menschen seit dem Upload der neuen Bilder von Google Street View von dieser Option Gebrauch gemacht haben. Dies lässt vermuten, dass viele Menschen entweder die potenziellen Risiken des Dienstes nicht erkennen oder nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Es ist wichtig zu betonen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als aktive Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.

Um die Privatsphäre zu schützen und die informationelle Selbstbestimmung zu wahren, sollten betroffene Personen ihr Recht nutzen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront und persönlichen Daten bei Google Street View einlegen. Nur durch diesen Schritt können sie sicherstellen, dass ihre Grundrechte gewahrt bleiben und ihre Privatsphäre nicht beeinträchtigt wird.

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