Hunderte Mitglieder des ADAC Nordrhein haben sich 2019 in Erfahrungsberichten über die schlechte Lesbarkeit der Parkbedingungen, die Abzocke von treuen Kunden und die fehlende Kulanz bei Verstößen gegen die Parkordnung auf Supermarkt-Parkplätzen beschwert. Aufgrund des steigenden Parkdrucks in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren überwachen immer mehr Supermarktketten ihre Kundenparkplätze und verlangen Vertragsstrafen. Der ADAC Nordrhein fordert mehr Kulanz und eine angemessene Höhe der Vertragsstrafen, um die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung zu erhöhen.
Rechtsschutzversicherung bei hohen Zusatzkosten empfohlen
Die Mitglieder des ADAC Nordrhein haben mehrere Probleme im Zusammenhang mit den Parkbedingungen auf Supermarkt-Parkplätzen gemeldet. Eines dieser Probleme betrifft die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Zu diesen Kosten gehören Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten, die den Gesamtbetrag auf über 100 Euro erhöhen können. Die ADAC Juristin betont jedoch, dass solche Kosten nur bei Verzug gezahlt werden müssen, also wenn der Zahlschein nicht fristgerecht beglichen wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Die meisten Rückmeldungen unserer Mitglieder beziehen sich auf die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden häufig von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH bewirtschaftet. Die Vertragsstrafen belaufen sich in der Regel auf 25 bis 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die niedrigste Gebühr erhebt. Viele Mitglieder haben aus Angst vor höheren Kosten und gerichtlichen Auseinandersetzungen gezahlt, planen jedoch, zukünftig ihre Einkäufe an anderen Orten zu erledigen.
Der ADAC Nordrhein setzt sich dafür ein, dass Supermarktketten und Parkraumbewirtschafter mehr Kulanz gegenüber ihren Kunden zeigen. Wenn Kunden beispielsweise nur vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, sollten sie die Vertragsstrafe erlassen bekommen, wenn sie ihren Kassenbon vorlegen. Verbraucherschützerin Elke Hübner empfiehlt den Kunden, sich sofort beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen, um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung der Strafe zu erreichen.
Lediglich zwei der vier kontaktierten Parkraumbewirtschafter reagierten auf die Anfrage des ADAC Nordrhein. Die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH versprachen, bei vergessener Parkscheibe kulant mit Kunden umzugehen, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt wird. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur in wenigen Fällen, dass diese Zusage auch tatsächlich umgesetzt wird. In einigen Fällen wurden Forderungen erst nachträglich fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Die Unternehmen Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH verweigerten jegliche Stellungnahme.
Aufgrund einer Anfrage des ADAC Nordrhein haben LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY angegeben, eine kundenfreundliche Lösung anzustreben. LIDL kontrolliert die Parkdauer auf rund der Hälfte seiner Parkplätze mithilfe von Bodensensoren.
Die Maßnahme, bei der Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mithilfe von Bodensensoren überwachen, findet Zustimmung bei Rechtsexpertin Hübner. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Sensorik einwandfrei funktionieren muss, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Es ist auch wichtig zu beachten, dass einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften sind, was bedeutet, dass ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter begrenzt sind.
Der ADAC Nordrhein hat von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern gefordert, dass die Vertragsstrafen auf maximal 20 Euro begrenzt werden sollten, um die Situation zu verbessern. Dieser Betrag sollte sich an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß orientieren. Zusätzlich sollte der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung besonders hervorgehoben werden, um Kunden bereits beim Betreten des Parkplatzes über die möglichen Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren. Durch diese Maßnahmen soll die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung erhöht werden.
Zusätzlich zu den genannten Empfehlungen wird vorgeschlagen, von der Erhebung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine kundenfreundliche Maßnahme, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Kunden entgegenzukommen. Darüber hinaus wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf großzügig zu tolerieren, da dies sowohl ökologisch sinnvoll als auch eine optimale Nutzung des Parkraums ermöglicht.
Der ADAC Nordrhein gibt Verbrauchern Tipps, um Forderungen zu vermeiden. Dazu gehört, beim Betreten des Parkplatzes auf die Hinweisschilder zu achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit zu beachten. Es wird empfohlen, eine gut sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.
Im Falle des Auffindens einer Vertragsstrafe an der Windschutzscheibe wird empfohlen, umgehend den Marktleiter des Supermarktes oder den beauftragten Parkraumbewirtschafter zu kontaktieren, um eine Beschwerde einzulegen. Wenn eine Forderung vorliegt, die als unangemessen hoch erscheint, rät der ADAC Nordrhein dazu, sich rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.
Lösungen für Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen
Der ADAC Nordrhein setzt sich für eine kundenfreundlichere Gestaltung der Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen ein. Eine transparente Beschilderung und der Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe sind Maßnahmen, die den Kunden entgegenkommen. Zudem sollten kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern toleriert werden, um eine ökologisch sinnvollere Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen.
Eine gewissenhafte Handhabung des Datenschutzes bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit wird gefordert. Zusätzlich wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums begrüßt. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst und die Zufriedenheit der Kunden gesteigert werden.