Richtungsweisendes Urteil: Generali muss Rechtsschutzdeckung gewähren

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Im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen die Generali Versicherung AG (Generali) erhoben. Grund dafür waren Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die es der Generali ermöglichten, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass diese Klauseln gesetzwidrig sind.

Generali muss Versicherungsschutz gewähren: OGH-Entscheidung

Gemäß den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die mit hoheitsrechtlichen Anordnungen im Zusammenhang stehen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine größere Gruppe von Personen gerichtet sind. Der Oberste Gerichtshof hat diese Klausel aufgrund des unbestimmten Begriffs „Ausnahmesituation“ als intransparent und somit unzulässig eingestuft. Dadurch ergibt sich für Versicherungsnehmer die Gefahr, dass sie aufgrund der unklaren Definition der Ausnahmesituation berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgestellt, dass die Verwendung des Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Allgemeinen Bedingungen der Generali Versicherung AG (Generali) zu einer unklaren Einteilung von Situationen führt, da es keine eindeutigen Kriterien gibt, um sie entweder als Regelfall oder als Ausnahme zu klassifizieren. Das Berufungsgericht hat betont, dass dieser Begriff verschiedene Interpretationen zulässt, die von ungewöhnlichen Situationen bis hin zu nicht beherrschbaren außergewöhnlichen Zufällen reichen können.

Die unklare Verwendung des Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG kann dazu führen, dass Verbraucher nicht in der Lage sind, die genaue Reichweite des Risikoausschlusses zu verstehen und somit ihre Rechtsposition nicht zuverlässig einschätzen können. Dies birgt die Gefahr, dass Verbraucher möglicherweise berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Problematik erkannt und die Klausel als unzulässig erklärt.

Im Zuge eines Verbandsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Ausnahmesituationsklausel einer genauen Prüfung unterzogen und festgestellt, dass diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung und fordert alle Versicherer auf, sich nicht mehr auf diese Klausel zu berufen. Damit sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun endlich die ihnen zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG für unzulässig erklärt. Diese Klausel erlaubte es der Versicherung, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Die Entscheidung des Gerichts stärkt den Schutz der Verbraucher und gewährleistet, dass sie bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Pandemie angemessen versichert sind und ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Versicherer durchsetzen können.

Die Entscheidung des Höchstgerichts hat zur Folge, dass Versicherer nun ihre Klauseln überprüfen müssen. Dadurch erhalten Versicherungsnehmer die ihnen zustehende Rechtsschutzdeckung, was zu einer Stärkung ihrer Rechtsposition führt. Diese positive Entwicklung sorgt für mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung.

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